Strafrecht - RA Thomas König

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Strafrecht

Schwerpunkte

In Strafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Rechtsanwalts kaum möglich. Sie sollten daher so früh wie möglich, also bereits im Ermittlungsverfahren, einen Rechtsanwalt als Ihren Interessenvertreter beauftragen. Die Staatsanwaltschaft ist zwar verpflichtet, auch Ermittlungen zu Gunsten eines Verdächtigen anzustellen; ein Rechtsanwalt vertritt allerdings allein Ihre Interessen. Er kann durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte feststellen, welche Ermittlungen die Staatsanwaltschaft durchgeführt hat, und diese gegebenenfalls noch auf entlastende Umstände bzw. vorzunehmende Ermittlungen hinweisen.

 
 
 
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